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AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der SoulAr GmbH & Co. KG (nachfolgend „SoulAr“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), soweit diese mit SoulAr Verträge zu Zwecken abschließen, die ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch SoulAr schriftlich bestätigt.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab erstmaliger Einbeziehung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte der Parteien. Spätere Änderungen können nach Maßgabe von Ziffer 19. erfolgen.

2. Vertragsschluss

Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die anschließend von SoulAr verschickte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. SoulAr kann das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Bestelleingang durch eine ausdrückliche Erklärung (Auftragsbestätigung) annehmen. Mit Zugang der Annahmeerklärung kommt der Vertrag zustande. Das Absenden der bestellten Ware und die Bestätigung des Versands an den Kunden stehen einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch SoulAr gleich.

3. Preise, Versandkosten, Mindermengen und Mengentoleranzen

3.1. Bei der Bestellung von Waren, die nicht im Sortiment von SoulAr enthalten sind und die auf Wunsch des Kunden geliefert werden, berechnet SoulAr eine Bearbeitungsgebühr von € 12,93. Die Bearbeitungsgebühr wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und im Falle der Reklamation nicht erstattet.

3.2. Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten. Diese werden dem Kunden zusätzlich berechnet. Bei Beauftragung eines Zustelldienstes mit dem Transport der bestellten Ware in Staaten außerhalb der EU (sofern angeboten) können zudem zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde ebenfalls zu tragen hat.

3.3. Alle Preise sowie Angaben zu Kosten und Gebühren verstehen sich zuzüglich der am Liefertag gültigen Umsatzsteuer.

4. Zahlung

4.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Banküberweisung (bei Vorauskasse) oder per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen. Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren wird SoulAr dem Kunden die Abbuchung mindestens drei Geschäftstage im Voraus ankündigen („Pre-Notification-Frist“). Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Konto zum angekündigten Abbuchungszeitpunkt die erforderliche Deckung aufweist.

4.2. SoulAr behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei neu aufgenommenen Geschäftsverbindungen erfolgen die ersten fünf Lieferungen in der Regel gegen Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung.

4.3. Für Rücklastschriften berechnet SoulAr € 20,00 an Rückgabegebühren; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten. Eine Rückgabegebühr wird nicht erhoben, wenn die Rücklastschrift auf einer Unterdeckung des Kontos des Kunden beruht und der Abbuchungsversuch zu einem anderen als dem von SoulAr angekündigten Abbuchungszeitpunkt erfolgt ist. Liegen Rücklastschriften vor, ist SoulAr bis zum vollen Ausgleich der Forderungen berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten.

4.4. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei SoulAr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird dem Kunden für jede Mahnung eine Mahngebühr von bis zu € 15,00 berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine verzugsbegründende Erstmahnung. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5. Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann SoulAr offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. SoulAr geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden aus.

4.6. SoulAr ist trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Außenstände anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist SoulAr berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5. Lieferfristen

5.1. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert SoulAr bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.

5.2. Der Kunde hat SoulAr bei Ãœberschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

6. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

6.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird SoulAr den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist SoulAr von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, SoulAr hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

6.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, SoulAr hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

7. Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrtragung

7.1. Erfüllungsort ist der Sitz von SoulAr.

7.2. Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass SoulAr die Kosten für den Transport übernommen hat.

7.3. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von SoulAr unverzüglich an den Kunden weitergeleitet.

7.4. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert SoulAr die Waren je nach Verfügbarkeit in Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 3.2. werden dem Kunden nur einmal berechnet.

7.5. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.

7.6. Zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen ist SoulAr an einem Entsorgungssystem im Sinne des § 7 Verpackungsgesetz beteiligt. Der Kunde kann die Verkaufsverpackungen daher an jeder vorgesehenen Sammelstelle des Entsorgungssystems zurückgeben. Die Registrierung und Kennzeichnung der Verkaufsverpackung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des deutschen Rechts. Ist der Kunde Wiederverkäufer und verkauft er die Ware an Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist er allein für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Anforderungen zur Registrierung und Kennzeichnung der Verkaufsverpackungen verantwortlich. Er stellt SoulAr von etwaigen Schäden und Kosten auf erstes Anfordern frei, die aus der schuldhaften Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen resultieren.

8. Abnahme und Abnahmeverzug

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Nimmt der Kunde die Ware auch nach angemessener Nachfrist nicht ab, so ist SoulAr berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Preises zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass SoulAr nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Kosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen SoulAr unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.2. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 48 Stunden seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

9.3. Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich SoulAr angezeigt werden, damit SoulAr seinerseits der Anzeigepflicht aus der Transportversicherung (Ziffer 7.1.3.) nachkommen kann.

10. Exportbestimmungen, Exportgenehmigung bei Weiterverkauf der Ware

10.1. Der Kunde wird von SoulAr gekaufte Waren nicht unter Verstoß gegen wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen verkaufen oder ausführen, die auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) gelten oder erlassen wurden oder durch das AWG umgesetzt werden. Der Kunde wird von SoulAr gekaufte Waren weder an Länder, für welche die Europäische Union oder die USA restriktive Maßnahmen angeordnet haben, noch unter Verstoß gegen die jeweils geltenden Sanktionslisten der Vereinten Nationen, Europäischen Union oder USA exportieren oder weiterverkaufen. Zu den Sanktionslisten zählen u.a.:

-          United Nations Security Council Consolidated List (UN-Liste)

-          Consolidated Screening List (US-Liste)

-          Consolidated List of Sanctions (EU-Liste)

Der Kunde hat zu beachten, dass er die jeweils aktuellen Listen und Maßnahmen berücksichtigt.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, von SoulAr gekaufte Waren in Länder, die in den unter Ziffer 10.1. genannten Gesetzen oder Bestimmungen als verbotene Bestimmungsziele erwähnt werden, nur mit einer entsprechenden behördlichen Genehmigung zu exportieren. Auf Verlangen von SoulAr weist der Kunde eine entsprechende Genehmigung nach. Der Kunde darf die Waren nicht an einen Käufer weiterverkaufen, bei dem der Kunde Kenntnis davon hat (oder hinreichende Gründe für die Annahme hat), dass der Käufer die Waren zu exportieren beabsichtigt, ohne zuvor eine entsprechend erforderliche Exportgenehmigung einzuholen.

10.3. Verkauft der Kunde an einen Weiterverkäufer, hat er ihm die Verpflichtungen aufzuerlegen, die den Verpflichtungen dieser Ziffern 10.1. und 10.2. entsprechen.

11. Gewährleistung

11.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) bleiben hiervon unberührt. Die vorgenannte Gewährleistungsfrist gilt nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit SoulAr eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11.2. Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde SoulAr eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat SoulAr die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. SoulAr ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

  • die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Kaufsache, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder
  • die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder
  • die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet.

Der Gewährleistungsanspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann SoulAr die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

11.3. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache sowie Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 10.1 Satz 2 und Satz 3 benannten Ausnahmefällen. Gebrauchte Waren in diesem Sinne sind auch Waren, die von SoulAr überarbeitet und erneuert wurden.

11.4. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht bei einer übermäßigen Beanspruchung der Kaufsache. In einem solchen Fall liegt kein Mangel vor. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung von Speichermedien zur Nutzung oder Generierung von Kryptowährungen, die dazu führen kann, dass sich die Haltbarkeit von Speichermedien im Vergleich zur gewöhnlichen Verwendung erheblich verkürzt. Die von Soular verkauften Speichermedien sind nicht für die Verwendung für Kryptowährung geeignet. Soweit Kunden von Soular Speichermedien erwerben und weiterverkaufen, sind sie dazu verpflichtet, ihre jeweiligen Abnehmer auf den Inhalt der vorgenannten Regelung hinzuweisen und die Eignung der Speichermedien für eine Verwendung im Zusammenhang mit Kryptowährung auszuschließen.

11.5. Speichermedien sind grundsätzlich nicht für die Verwendung im Bereich der Automobil- und Flugzeugindustrie geeignet, es sei denn, das Produkt enthält ausdrückliche Hinweise darauf, dass es für eine solche Verwendung geeignet ist. Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Käufer, die Speichermedien von Soular erwerben und weiterverkaufen, sind dazu verpflichtet, ihre weiteren Abnehmer auf die vorgenannte fehlende Eignung hinzuweisen und Gewährleistungsansprüche insoweit auszuschließen.

12. Haftung

12.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sowohl gegenüber SoulAr als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von SoulAr ausgeschlossen.

12.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt außerdem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn SoulAr die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

12.3. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von SoulAr. SoulAr behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend „Gesamtforderung“ genannt) vor.

13.2. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an SoulAr ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. SoulAr wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SoulAr in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.

13.3. SoulAr ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von SoulAr.

14. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

14.1. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind von SoulAr nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt oder zur Entscheidung reif.

14.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen.

15. Datenschutz

Die Datenschutzpraxis von SoulAr steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in den Datenschutzhinweisen, die auf der Website von SoulAr zum Abruf bereitgehalten werden.

16. Datensicherheit

16.1. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Reparaturaufträgen oder Umbauten und Erweiterungen von an SoulAr übergebenen Geräten hat der Kunde durch eigenes Personal auf eigene Kosten zeitlich unmittelbar vor Durchführung der Arbeiten durch SoulAr eine vollständige Sicherung des Datenbestandes auf externe Speichermedien durchzuführen.

16.2. SoulAr übernimmt keine Garantie für die Sicherheit und den Bestand der Daten und keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Daten oder Datenbeständen. Eine Garantie wird auch dann nicht übernommen, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, auf die Datensicherheit besonderen Wert zu legen.

16.3. Schadenersatzansprüche wegen der teilweisen oder gesamten Vernichtung von Daten des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist SoulAr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Umgang mit den Daten nach.

17. Online-Registrierung, Zugangsdaten

17.1. Für die Nutzung des Internet-Angebots von SoulAr ist eine Registrierung des Kunden sowie die Speicherung der von ihm angegebenen Daten erforderlich. Nach der Registrierung wird für den Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Dem Kunden werden die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich des Passworts „Zugangsdaten“ genannt). SoulAr ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.

17.2. Der Kunde ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, dass innerhalb seines Unternehmens nur vertretungsberechtigte Mitarbeiter Zugriff zu den Zugangsdaten erhalten. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, SoulAr hat schriftlich zugestimmt. Der Kunde klärt die vertretungsberechtigten Mitarbeiter über die in dieser Ziffer vorgesehenen Geheimhaltungspflichten auf. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Kunden Bestellungen bei SoulAr vorzunehmen. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Änderung seiner Zugangsdaten oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen Unterrichtung von SoulAr verpflichtet.

17.3. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist SoulAr zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. SoulAr wird den Kunden über die Sperrung informieren.

17.4. SoulAr haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

18. Warenrücksendungen

Warenrücksendungen außerhalb gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche des Kunden aus der ursprünglichen Bestellung unterliegen den RMA-Richtlinien von SoulAr. Diese sind unter www.soular.de abrufbar. Erteilte Gutschriften werden ausschließlich mit Neubestellungen verrechnet. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Artikel, die SoulAr nicht im Sortiment führt und/oder die auf Wunsch des Kunden beim Hersteller bestellt wurden, können weder storniert noch zurückgenommen werden.

19. Gerichtsstand

Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Würzburg. Dies gilt auch für den Fall, dass der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

20. Änderungen

SoulAr ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Parteien sind nur dann wirksam, wenn sie durch SoulAr schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.

21.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

21.3. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Stand: 15. Dezember 2022

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